Ihre Vorteile

  1. Ausgleichsabgabe:

50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung können Sie von Ihrer zu entrichtenden Ausgleichsabgabe nach § 223 SGB IX abziehen.

 

Der anrechenbare Betrag ist auf jeder unserer Rechnungen ausgewiesen.

 

  1. Mehrwertsteuer:

Wir berechnen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 7%.