Ihre Vorteile
Ausgleichsabgabe:
50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistung können Sie von Ihrer zu entrichtenden Ausgleichsabgabe nach § 223 SGB IX abziehen.
Der anrechenbare Betrag ist auf jeder unserer Rechnungen ausgewiesen.
Mehrwertsteuer:
Wir berechnen den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von zur Zeit 7%.